Außergerichtliches Mahnverfahren

Außergerichtliches Mahnverfahren – so funktioniert es:

Es kommt immer wieder vor, dass Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Eine schlechte Zahlungsmoral setzt gerade kleineren Unternehmen häufig stark zu, insbesondere, wenn sie häufiger vorkommt. In solchen Fällen ist es oft von Vorteil, eine außergerichtliche Lösung zu suchen, um die Geldforderung erfolgreich durchzusetzen. Dabei kommt das außergerichtliche Mahnverfahren zum Einsatz, das zuweilen auch als kaufmännisches Mahnverfahren bezeichnet wird.

Gesetzliche Grundlagen
Der Ablauf des außergerichtlichen Mahnverfahrens ist gesetzlich nicht geregelt. So kann der Gläubiger selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er eine Mahnung an den Schuldner verschickt. Definiert ist hingegen in § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ab wann sich ein Schuldner in Verzug befindet. Dazu gibt es drei Optionen:

  • Verzug durch Mahnung: Sobald der Kunde über seine ausstehende Zahlung informiert wurde. Beispiel: sobald die erste Mahnung eingetroffen ist, beginnt der Zahlungsverzug.
  • Konkretes Fälligkeitsdatum: Enthält die Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum, dann beginnt der Zahlungsverzug schon mit dem Fälligkeitstermin, auch wenn der Gläubiger noch keine Mahnung versandt hat. Beispiel: Auf der Rechnung steht „zahlbar bis zum 31.12.2022.“ anstatt „zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung“.
  • 30 Tage nach Fälligkeit: 30 Tage nach Zugang der Rechnung befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug. Handelt es sich allerdings bei dem Rechnungsempfänger um einen privaten Verbraucher, muss dieser auf der Rechnung bereits auf die 30-Tage-Frist hingewiesen werden.

Kosten des außergerichtlichen Mahnverfahrens

Für den Schuldner halten sich die Kosten des außergerichtlichen Mahnverfahrens in Grenzen. Ab dem Beginn des Zahlungsverzugs darf der Gläubiger dem säumigen Zahler als Mahngebühren Verzugszinsen sowie Auslagenersatz in Rechnung stellen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Kostenübersicht.